Inhaltsverzeichnis: Lohnsteuerrichtlinien 2013

Zurück zum Inhaltsverzeichnis Lohnsteuerrichtlinien

R 38.5 Lohnsteuerabzug durch Dritte

1 Die Übertragung der Arbeitgeberpflichten nach § 38 Abs. 3a Satz 2 ff. EStG auf einen Dritten kann vom Finanzamt auf schriftlichen Antrag zugelassen werden. 2Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Dritte für den gesamten Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuerabzugsverpflichtung übernimmt.