Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien
- ..
- R 6.13 Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter und Bildung eines Sammelpostens
- R 6.15 Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
- R 6a. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen
- ..
R 6.15 Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
In den Fällen des § 6 Abs. 5 Satz 4 EStG ist rückwirkend auf den Zeitpunkt der Übertragung der Teilwert auch dann anzuset- zen, wenn die bis zur Übertragung entstandenen stillen Reserven durch Erstellung einer Ergänzungsbilanz dem übertragenden Gesellschafter zugeordnet worden sind, durch die Übertragung jedoch keine Änderung des Anteils des übertragenden Gesell- schafters an dem übertragenen Wirtschaftsgut eingetreten ist.