Inhaltsverzeichnis: Einkommensteuerrichtlinien

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Zu § 10f EStG


R 10f. Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Ge- bäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen


R 7h und R 7i gelten entsprechend.